{"id":394,"date":"2012-01-24T11:08:15","date_gmt":"2012-01-24T10:08:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.oecast.at\/?page_id=394"},"modified":"2026-02-17T10:26:43","modified_gmt":"2026-02-17T09:26:43","slug":"zuchtordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.oecast.at\/?page_id=394","title":{"rendered":"Zuchtordnung"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-8f761849 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:100%\">\n<p>Unsere Z\u00fcchter m\u00fcssen sich an die Zuchtordnung des <a title=\"\u00d6KV\" href=\"http:\/\/www.oekv.at\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00d6sterreichischen Kynologen Verband<\/a> halten und erg\u00e4nzend zu diesen gibts es auch eine Zuchtordnung unseres Vereins:<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 20px;\"><strong>\u00d6sterreichischer Club f\u00fcr American Staffordshire Terrier (\u00d6CAST)<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 20px;\"><strong>ZUCHT- UND EINTRAGUNGSORDNUNG (ZEO)<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 20px;\"><strong>beschlossen durch den \u00d6CAST-Vorstand am 13.11.2025<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong><u>INHALTSVERZEICHNIS<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 1 Z\u00fcchter und ihre Rechte sowie Pflichten<\/strong><\/li>\n<li><strong> 2 Zuchtrechtsabtretung<\/strong><\/li>\n<li><strong> 3 Zuchtst\u00e4ttenname (Zuchtname)<\/strong><\/li>\n<li><strong> 4 Zuchtzulassung<\/strong><\/li>\n<li><strong> 5 Zuchtalter\/Zuchtverwendung\/Zuchtausschluss<\/strong><\/li>\n<li><strong> 6 Deckakt<\/strong><\/li>\n<li><strong> 7 K\u00fcnstliche Besamung<\/strong><\/li>\n<li><strong> 8 Ausl\u00e4ndischer Deckr\u00fcde<\/strong><\/li>\n<li><strong> 9 Inzestzucht<\/strong><\/li>\n<li><strong> 10 Importe<\/strong><\/li>\n<li><strong> 11 Gliederung des \u00d6HZB \u2013 Besondere Eintragungsvoraussetzung<\/strong><\/li>\n<li><strong> 12 Zuchtpr\u00e4dikate<\/strong><\/li>\n<li><strong> 13 Wurfmeldung<\/strong><\/li>\n<li><strong> 14 Wurfabnahme<\/strong><\/li>\n<li><strong> 15 Rufname des Rassehundes<\/strong><\/li>\n<li><strong> 16 Abstammungsurkunde<\/strong><\/li>\n<li><strong> 17 Zuchtwart<\/strong><\/li>\n<li><strong> 18 Geb\u00fchren<\/strong><\/li>\n<li><strong> 19 Sanktionen<\/strong><\/li>\n<li><strong> 20 Inkrafttreten und \u00dcbergangsbestimmungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<h1>\u00d6STERREICHISCHER CLUB F\u00dcR AMERICAN STAFFORDSHIRE TERRIER (\u00d6CAST) ZUCHT- UND EINTRAGUNGSBESTIMMUNGEN (ZEO)<\/h1>\n<p><strong>PR<\/strong><strong>\u00c4AMBEL<\/strong><\/p>\n<p>Die Zucht- und Eintragungsordnung des \u00d6CAST regelt die Zucht des American Staffordshire Terrier f\u00fcr das Gebiet der Republik \u00d6sterreich. Grundlage dieser Zuchtordnung ist die Zucht- und Eintragungsordnung (ZEO) des \u00d6sterreichischen Kynologenverband (\u00d6KV) und das Internationale Zuchtreglement der Federation Internationale Cynologique (FCI) sowie die geltenden \u00f6sterreichischen Tierschutz- und Tierhaltungsbestimmungen. Die ZEO ist ferner f\u00fcr alle Z\u00fcchter, auch wenn sie nicht Mitglied im \u00d6CAST sind sowie alle Zuchtvorg\u00e4nge, aufgrund derer die Einrichtung des \u00d6sterreichischen Hundezuchtbuches (\u00d6HZB) in Anspruch genommen wird, anzuwenden und verbindlich. Erkl\u00e4rtes Zuchtziel sind Gesundheit, dem Standard entsprechend typisches Wesen und Leistungsf\u00e4higkeit.<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 36px;\"><strong><u>ZUCHTORDNUNG (ZO):<\/u><\/strong><\/span><\/p>\n<h1>\u00a7 1 Z\u00dcCHTER UND IHRE RECHTE SOWIE PFLICHTEN<\/h1>\n<ul>\n<li>1.1 Verantwortlich f\u00fcr die Auswahl der Zuchttiere und Zuchtergebnisse ist der Z\u00fcchter. Der Z\u00fcchter hat selbst f\u00fcr den Welpenverkauf zu sorgen.<\/li>\n<li>1.2 Der Besuch eines Z\u00fcchterseminars \u00fcber Geburt und\/oder Aufzucht ist f\u00fcr jeden Erstz\u00fcchter verpflichtend, f\u00fcr Deckr\u00fcdeneigent\u00fcmer empfohlen und dem Zuchtwart mittels Urkunde\/Teilnahmebest\u00e4tigung nachzuweisen. Zudem werden bestehende Z\u00fcchter angehalten, sich laufend auf angebotenen Seminaren weiterzubilden.<\/li>\n<li>1.3 Der Gewahrsam der Zuchttiere und Welpen kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden. Im Notfall ist eine Stellvertretung durch Dritte ausschlie\u00dflich mit schriftlicher Genehmigung des Vorstandes zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>1.4 Inhabern FCI gesch\u00fctzter Zuchtst\u00e4ttennamen ist es untersagt, Eintragungen in andere Zuchtb\u00fccher (Dissidenz) als dem \u00d6HZB vornehmen zu lassen, um insbesondere die Einhaltung der hohen Qualit\u00e4tskriterien des \u00d6KV zu gew\u00e4hrleisten. Eine Verletzung dieser Vorschrift f\u00fchrt automatisch, sohin ohne jegliche weitere Ma\u00dfnahme des \u00d6KV oder einer Verbandsk\u00f6rperschaft zu einer Sperre f\u00fcr weitere Eintragungen in das \u00d6HZB.<\/li>\n<li>1.5 Alle Z\u00fcchter haben Welpeninteressenten umfassend zu informieren (z.B. \u00fcber die Art der beantragten Abstammungsnachweise). Insbesondere hat der Z\u00fcchter den Welpenk\u00e4ufer bei Abgabe von Welpen mit B-Ahnentafeln davon in Kenntnis zu setzen, dass die Elterntiere die Zuchtbestimmungen nicht erf\u00fcllt haben und der Welpe nicht f\u00fcr die Zucht verwendet werden darf.<\/li>\n<li>1.6 Im Zusammenhang mit einem Zuchtvorgang hat der Z\u00fcchter einer vom \u00d6CAST oder \u00d6KV beauftragten Person Zutritt zur Zuchtst\u00e4tte zu gew\u00e4hren.<\/li>\n<li>1.7 Jeder Z\u00fcchter hat ein Zuchtst\u00e4ttenbuch (ev. edv-m\u00e4\u00dfig erfasst) zu f\u00fchren, in das fortlaufend einzutragen sind:\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>Zu- und Abg\u00e4nge von Zuchth\u00fcndinnen<\/li>\n<li>Name laut Abstammungsnachweis, Zuchtbuchnummer, Wurfdatum und Zuchttauglichkeitsnachweise des verwendeten Deckr\u00fcden und Anschrift des Deckr\u00fcdeneigent\u00fcmers<\/li>\n<li>Deck- \/Wurfdatum sowie Abg\u00e4nge von Welpen\/Jungtieren durch Verkauf, Tod usw.<\/li>\n<li>Anschriften der K\u00e4ufer von Welpen\/Jungtieren<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>1.8 Jeder Z\u00fcchter ist verpflichtet seine Zuchtst\u00e4tte laut \u00a7 31, Abs. 4 Tierschutzgesetz (Republik \u00d6sterreich) zu melden.<\/li>\n<\/ul>\n<h1>\u00a7 2 ZUCHTRECHTSABTRETUNG<\/h1>\n<ul>\n<li>2.1 Wird f\u00fcr eine ausl\u00e4ndische H\u00fcndin eine Zuchtrechtsabtretung vereinbart, so muss diese in das \u00f6sterreichische Hundezuchtbuch eingetragen werden und auch die Zuchtvoraussetzungen des \u00d6CAST erf\u00fcllen.<\/li>\n<li>2.2 Der Gewahrsam kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden, eine Stellvertretung durch Dritte ist unzul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ul>\n<h1>\u00a7 3 ZUCHTST\u00c4TTENNAME (ZUCHTNAME)<\/h1>\n<ul>\n<li>3.1 Der Inhaber eines gesch\u00fctzten Zuchtst\u00e4ttennamens ist verpflichtet, die Vorschriften der ZEO des \u00d6KV sowie die Zuchtbestimmungen des \u00d6CAST einzuhalten und alle von ihm gez\u00fcchteten und erworbenen Rassehunde in das \u00d6HZB eintragen zu lassen. Wenn eine Zuchtbuchsperre oder Eintragungssperre besteht, gilt dies dennoch f\u00fcr alle nicht davon betroffenen Vorg\u00e4nge.<\/li>\n<\/ul>\n<h1>\u00a7 4 ZUCHTZULASSUNG<\/h1>\n<ul>\n<li>4.1 Grunds\u00e4tzliche Voraussetzung f\u00fcr die Zuchtverwendung sind Gesundheit, Standard entsprechendes Aussehen des Hundes und rassetypisches Wesen.<\/li>\n<li>4.2 Erst die schriftliche Zuchtzulassung gestattet die Zuchtverwendung. Diese ist bis auf Widerruf g\u00fcltig. Die Ausstellung derselben erfolgt auf Antrag des Hundeeigent\u00fcmers durch den Zuchtwart sobald folgende Voraussetzungen erf\u00fcllt und die Unterlagen vollst\u00e4ndig postalisch\/per E-Mail eingereicht wurden:<\/li>\n<\/ul>\n<h2>a.\u00a0 Kopien folgender Unterlagen:<\/h2>\n<ul style=\"list-style-type: circle;\">\n<li>Kopie der Ahnentafel<\/li>\n<li>Kopien der Gesundheitsergebnisse<\/li>\n<li>Kopie der Formwertbeurteilungen<\/li>\n<li>Kopie des Wesenstest<\/li>\n<\/ul>\n<h2>b.\u00a0 HD-Befund (H\u00fcftgelenksdysplasie) + ED- Befund (Ellbogengelenksdysplasie)<\/h2>\n<p>Vor der Aufnahme der Zuchtt\u00e4tigkeit mit einem American Staffordshire Terrier muss ein R\u00f6ntgenbefund \u00fcber die Beschaffenheit der H\u00fcftgelenke &amp; Ellbogengelenke angefertigt werden. Das Ergebnis wird anerkannt, wenn der Hund zum Zeitpunkt der R\u00f6ntgenuntersuchung mindestens 15 Monate alt war.<\/p>\n<p>Vor der Befundung des R\u00f6ntgen ist der R\u00f6ntgenbegleitschein und das R\u00f6ntgenformular beim Zuchtwart anzufordern. Ein R\u00f6ntgen, das ohne den vom \u00d6CAST-Zuchtwart ausgestellten und nummerierten R\u00f6ntgenbegleitschein und das R\u00f6ntgenformular befundet wird, ist f\u00fcr die Erlangung der Zuchtzulassung nicht g\u00fcltig.<\/p>\n<p>Das R\u00f6ntgenbild muss zwingend die Rasse, den Namen des Hundes laut Abstammungsnachweis, das Geschlecht, das Geburtsdatum, die Zuchtbuchnummer, die Kennzeichnung und das Datum der Erstellung aufweisen. R\u00f6ntgenbilder mit unvollst\u00e4ndigen oder falschen Angaben werden nicht anerkannt und m\u00fcssen neuerlich, auf Kosten des Eigent\u00fcmers, angefertigt werden. Der Tierarzt muss das Ergebnis in dem Originalabstammungsnachweis des jeweiligen Hundes vermerken. Nachstehende Tier\u00e4rzte werden vom \u00d6CAST zur Beurteilung und Befundung mittels R\u00f6ntgenbegleitschein bestellt:<\/p>\n<ol>\n<li><u>Veterin\u00e4rmedizinische Universit\u00e4t Wien<\/u><\/li>\n<\/ol>\n<p>Universit\u00e4tsklinik f\u00fcr R\u00f6ntgenologie an der Veterin\u00e4rmedizinischen Universit\u00e4t Wien, A-1210 Wien, Veterin\u00e4rplatz 1<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><u> Anton Kalleitner<\/u><\/li>\n<\/ol>\n<p>A-1210 Wien, Jedlersdorferstrasse 349<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><u> Horst Wagner<\/u><\/li>\n<\/ol>\n<p>A-3100 St. P\u00f6lten, Stattersdorfer Hauptstra\u00dfe 150<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><u> Tobias Karasek<\/u><\/li>\n<\/ol>\n<p>A-5162 Obertrum am See, Hauptstra\u00dfe 20<\/p>\n<p>Bei Zweifeln an der Originalit\u00e4t einer R\u00f6ntgenaufnahme oder dem Ergebnis des Gutachtens ist sowohl der Vorstand des \u00d6CAST als auch der Eigent\u00fcmer des Hundes berechtigt, ein Obergutachten anzuordnen bzw. zu beantragen. Wird ein Befund, der von einem Vertrauenstierarzt des \u00d6CAST ausgestellt wurde, angezweifelt, kann nur eine Oberbegutachtung von der Veterin\u00e4rmedizinischen Universit\u00e4t Wien anerkannt werden. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Einspruch erhebenden Partei im Falle, dass sich das angezweifelte Ergebnis als richtig erweist.<\/p>\n<p>Der Befund der HD-Auswertungsstelle folgt den von der FCI anerkannten, jeweils g\u00fcltigen Auswertungskriterien und wird in einem Endergebnis zusammengefasst. Es darf mit Hunden gez\u00fcchtet werden, die einen HD-Befund der Grade A (frei), B (Verdacht) oder C (leicht) aufweisen. Zuchttiere mit HD-C (leicht) d\u00fcrfen nur mit Partnern, deren Befund das Ergebnis HD-A (frei) aufweist, verpaart werden.<\/p>\n<p>Es darf mit Hunden gez\u00fcchtet werden, die einen ED-Befund der Grade 0 (normal) oder 1 (milde Arthrose) aufweisen. Zuchttiere mit ED-1 (milde Arthrose) d\u00fcrfen nur mit Partnern, deren Befund das Ergebnis ED-0 (normal) aufweist, verpaart werden.<\/p>\n<h2>c.\u00a0 Zerebell\u00e4re Ataxie (NCL-A)<\/h2>\n<p>Die Blut- bzw. Speichelprobe f\u00fcr den DNA-Test darf nur von einem Tierarzt abgenommen werden. Zur Probenentnahme ist der Originalabstammungsnachweis des Hundes zum Tierarzt mitzubringen. Der DNA-Befund hat den Namen des Hundes laut Abstammungsnachweis, das Geschlecht, das Geburtsdatum, die Kennzeichnung sowie die Zuchtbuchnummer zu enthalten.<\/p>\n<p>Entstammt ein Zuchttier (2. Generation) einer NCL-A homozygot normalen (clear) Verpaarung (1. Generation), dann ist f\u00fcr dieses kein eigener NCL-A \u2013 DNA-Test vorzuweisen, sondern lediglich die Befunde seiner Elterntiere. Dies wird mit NCL-A homozygot gesund by parentage angef\u00fchrt. Um NCL-A kranke Welpen zu vermeiden, d\u00fcrfen American Staffordshire Terrier mit einem DNA-Testergebnis NCL-A heterozygot (carrier) bzw. NCL-A homozygot mutiert (affected) nur mit NCL-A homozygot normalen (clear) Tieren gepaart werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Zuchtverwendung muss mindestens 1 Elterntier einen DNA-Test oder die Ergebnisse der Eltern des Zuchttieres mit homozygot normalen (clear) Ergebnis vorlegen.<\/p>\n<h2>d.\u00a0\u00a0 Polyneuropathy and juvenile laryngeal paralysis (ALPP)<\/h2>\n<p>Die Blut- bzw. Speichelprobe f\u00fcr den DNA-Test darf nur von einem Tierarzt abgenommen werden. Zur Probenentnahme ist der Originalabstammungsnachweis des Hundes zum Tierarzt mitzubringen. Der DNA-Befund hat den Namen des Hundes laut Abstammungsnachweis, das Geschlecht, das Geburtsdatum, und\/oder die Kennzeichnung und\/oder die Zuchtbuchnummer zu enthalten.<\/p>\n<p>Entstammt ein Zuchttier (2. Generation) einer ALPP homozygot normalen (clear) Verpaarung (1. Generation), dann ist f\u00fcr dieses kein eigener ALPP \u2013 DNA-Test vorzuweisen, sondern lediglich die Befunde seiner Elterntiere. Dies mit ALPP homozygot gesund by parentage angef\u00fchrt. Um ALPP kranke Welpen zu vermeiden, d\u00fcrfen American Staffordshire Terrier mit einem DNA-Testergebnis ALPP heterozygot (carrier) bzw. mit NCL-A homozygot normalen (clear) Tieren gepaart werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Zuchtverwendung muss mindestens 1 Elterntier einen DNA-Test oder die Ergebnisse der Eltern des Zuchttieres mit homozygot normalen (clear) Ergebnis vorlegen.<\/p>\n<h2>e.\u00a0 Formwert<\/h2>\n<p>R\u00fcden m\u00fcssen vor Zuchtverwendung zwei Formwertbeurteilungen mit \u201eVORZ\u00dcGLICH\u201c aufweisen und H\u00fcndinnen m\u00fcssen vor Zuchtverwendung ebenfalls zwei Formwertbeurteilungen mit mindestens \u201eSEHR GUT\u201c beibringen. Eine Formwertbeurteilung muss auf einer IHA oder NHA des \u00d6sterreichischen Kynogologenverbandes oder einer NHA des \u00d6CAST ausgestellt worden sein.<\/p>\n<h2>f.\u00a0 Gebissbeurteilung<\/h2>\n<p>Es darf gez\u00fcchtet werden mit Hunden, die ein korrektes Scherengebiss entsprechend frei von Caninusengstand aufweisen. G\u00fcltig ist die Beschreibung durch den Zuchtwart bei einem Wesenstest.<\/p>\n<h2>g.\u00a0 Wesenstest<\/h2>\n<p>Vor Aufnahme einer Zuchtaktivit\u00e4t hat der jeweilige Hund einen Wesenstest, ab dem 12. Lebensmonat, erfolgreich abzulegen. Dieser ist nach zwei Jahren zu wiederholen. Die Wesens\u00fcberpr\u00fcfung wird vom \u00d6KV anerkannten und durch den \u00d6CAST geladenen Richter, vorgenommen. Der Wesenstest wird vom \u00d6CAST ausgerichtet.<\/p>\n<ul>\n<li>4.3 Alle weiteren gew\u00fcnschten Eintragungen einer Zuchtzulassung m\u00fcssen im Antrag genannt sowie eine Kopie als Nachweis dem Antrag beigelegt werden. Zur Eintragung von Leistungen muss zus\u00e4tzlich das Leistungsheft durch ein Vorstandsmitglied gesichtet werden.<\/li>\n<li>4.4 Mit Hunden, die in \u00d6sterreich die Zuchtbestimmungen nicht erf\u00fcllen und ins Ausland verkauft wurden, darf in \u00d6sterreich nicht gez\u00fcchtet werden, auch wenn sie sp\u00e4ter eine Zuchtzulassung eines anderen Landes aufweisen oder bereits in einem anderen Land in Zuchtverwendung sind oder waren.<\/li>\n<\/ul>\n<h1>\u00a7 5 ZUCHTALTER\/ZUCHTVERWENDUNG\/ZUCHTAUSSCHLUSS<\/h1>\n<ul>\n<li>5.1 H\u00fcndinnen und R\u00fcden d\u00fcrfen fr\u00fchestens mit 15 Monaten zur Zucht herangezogen werden. H\u00fcndinnen scheiden mit dem vollendeten 7. Lebensjahr aus der Zucht aus. In Ausnahmef\u00e4llen kann eine H\u00fcndin mit Genehmigung des \u00d6CAST Vorstandes und Attest eines Tierarztes nach dem 7. Lebensjahr belegt werden. F\u00fcr R\u00fcden gibt es keine Obergrenze.<\/li>\n<li>5.2 H\u00fcndinnen ist nicht mehr als ein Wurf innerhalb von 12 Monaten zuzumuten. Davon ausgenommen sind H\u00fcndinnen, die nach erfolgtem Deckakt leer geblieben sind.<\/li>\n<li>5.3 Der Vorstand hat das Recht, Hunde trotz Erf\u00fcllung aller Zuchtvoraussetzungen von der Zucht auszuschlie\u00dfen, wenn sie zuchtbedenkliche Merkmale aufweisen, sich als schlechte Vererber erwiesen haben oder wenn eine erbbedenkliche Abstammung bekannt wird.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ebenfalls ausgeschlossen werden H\u00fcndinnen, die bereits 2 W\u00fcrfe mit Kaiserschnitt geboren haben.<\/p>\n<h1>\u00a7 6 DECKAKT<\/h1>\n<ul>\n<li>6.1 Vor dem Deckakt haben sich Deckr\u00fcden- und H\u00fcndinneneigent\u00fcmer vom Vorliegen von FCI anerkannten Ahnentafeln und vom Vorliegen g\u00fcltiger Zuchtzulassungen der Zuchtpartner zu \u00fcberzeugen.<\/li>\n<li>6.2 Die H\u00f6he der Deckgeb\u00fchr und deren Zahlung ist ausschlie\u00dflich zwischen Z\u00fcchter und Deckr\u00fcdeneigent\u00fcmer bzw. -besitzer zu regeln. Zur Vermeidung von Missverst\u00e4ndnissen wird eine schriftliche Vereinbarung gem\u00e4\u00df der ZEO des \u00d6KV empfohlen.<\/li>\n<li>6.3 Die Originaldeckbescheinigung (\u00d6KV-Deckbescheinigung) ist nach erfolgtem Deckakt mit folgenden Unterlagen, innerhalb einer Woche, an den Zuchtwart zu \u00fcbermitteln:<\/li>\n<\/ul>\n<p>Unterlagen, die von Z\u00fcchtern zu sp\u00e4t an den Zuchtwart \u00fcbermittelt und somit die Frist nicht eingehalten werden kann, m\u00fcssen mit einem Versp\u00e4tungszuschlag rechnen. Dieser ist in der Geb\u00fchrenordnung festgelegt<strong>.<\/strong><\/p>\n<ul style=\"list-style-type: circle;\">\n<li>Zuchtst\u00e4ttenkarte im Original<\/li>\n<\/ul>\n<h2>R\u00fcde<\/h2>\n<ul style=\"list-style-type: circle;\">\n<li>1 Kopie der Ahnentafel<\/li>\n<li>1 Kopie der Zuchtzulassung (inkl. Eventuelle Erg\u00e4nzungen laut \u00a7 4.3)<\/li>\n<\/ul>\n<h2>H\u00fcndin<\/h2>\n<ul style=\"list-style-type: circle;\">\n<li>Originalahnentafel<\/li>\n<li>1 Kopie der Zuchtzulassung (inkl. Eventuelle Erg\u00e4nzungen laut \u00a7 4.3)<\/li>\n<\/ul>\n<h2>ausl\u00e4ndischer Deckr\u00fcde<\/h2>\n<ul style=\"list-style-type: circle;\">\n<li>1 Kopie der Ahnentafel<\/li>\n<li>1 Kopie der Gesundheitsergebnisse &amp; Formwertbeurteilung, laut \u00a7 8.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>6.4 Jeder Z\u00fcchter, der Mitglied des \u00d6CAST ist hat die M\u00f6glichkeit seine Deckmeldung auf der \u00d6CAST Homepage zu ver\u00f6ffentlichen, sofern alle Unterlagen korrekt und vollst\u00e4ndig abgegeben wurden und der Wurf im A-Blatt eingetragen wird. W\u00fcrfe im B- Blatt werden nicht durch den \u00d6CAST ver\u00f6ffentlicht oder vermittelt. Der Z\u00fcchter ist f\u00fcr die Zusendung von Fotos (Querformat, mind. 600 x 400 Pixel) selbst verantwortlich.<\/li>\n<\/ul>\n<h1>\u00a7 7 K\u00dcNSTLICHE BESAMUNG<\/h1>\n<p>Die Anwendung der k\u00fcnstlichen Besamung (mit Frischsamen bzw. tiefgefrorenem Samen) ist unter Beachtung der jeweils g\u00fcltigen Bestimmungen des Internationalen Zuchtreglements der FCI und bestehender Vertr\u00e4ge des \u00d6KV zul\u00e4ssig. Voraussetzung f\u00fcr die k\u00fcnstliche Besamung ist allerdings, dass sowohl Deckr\u00fcde als auch Zuchth\u00fcndin bereits auf nat\u00fcrlichem Wege Nachkommen gebracht haben. Diesen Nachweis hat der Z\u00fcchter im Rahmen der Eintragung in das \u00d6HZB beizubringen. Weiters ist eine Bescheinigung des abnehmenden Tierarztes \u00fcber die Richtigkeit der Samenprobe beizubringen.<\/p>\n<h1>\u00a7 8 AUSL\u00c4NDISCHER\/VERSTORBENER DECKR\u00dcDE<\/h1>\n<ul>\n<li>8.1 Wird ein im Ausland stehender R\u00fcde zum Deckakt einer im \u00d6HZB eingetragenen H\u00fcndin herangezogen, so sind f\u00fcr den R\u00fcden die jeweiligen ausl\u00e4ndischen Zuchtbestimmungen einzuhalten. Jedenfalls ist auch ein HD-R\u00f6ntgenbefund ein NCL-A\/ALPP DNA Test laut \u00d6CAST ZEO \u00a74.2.c zu erbringen und die Formwertbeurteilung laut \u00d6KV ZEO \u00a7 10 1 b einzuhalten.<\/li>\n<li>8.2 Wird ein bereits verstorbener R\u00fcde zur Besamung einer im \u00d6HZB eingetragenen H\u00fcndin herangezogen, so sind f\u00fcr den R\u00fcden zumindest die regionalen Zuchtbestimmungen zum Zeitpunkt der Absamung einzuhalten. Bei verstorbenen R\u00fcden, die die aktuelle ZEO nicht erf\u00fcllen ist ein Sonderantrag an den \u00d6CAST zu stellen.<\/li>\n<\/ul>\n<h1>\u00a7 9 INZESTZUCHT<\/h1>\n<p>Verpaarungen von Verwandten 1. Grades (Vater x Tochter, Mutter x Sohn, Vollgeschwister) sind nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<h1>\u00a7 10 IMPORTE<\/h1>\n<ul>\n<li>10.1 Importierte Hunde sind in das \u00d6HZB einzutragen und unterliegen sodann der ZEO des \u00d6CAST.<\/li>\n<li>10.2 HD und ED-Befunde von offiziellen Auswertungsstellen der jeweiligen Herkunftsl\u00e4nder werden \u00fcbernommen, sofern sie den Zuchtvoraussetzungen des \u00d6CAST gleichkommen. Die \u00fcbrigen f\u00fcr die Zuchtzulassung erforderlichen Voraussetzungen sind in \u00d6sterreich nachzuholen.<\/li>\n<\/ul>\n<h1>EINTRAGUNGSORDNUNG (EO):<\/h1>\n<h1><span style=\"font-size: 36px;\">\u00a7 <strong>11 GLIEDERUNG DES \u00d6HZB \u2013 BESONDERE EINTRAGUNGSVORAUSSETZUNG<\/strong><\/span><\/h1>\n<ul>\n<li>11.1 Das \u00d6HZB besteht aus A-Blatt, B-Blatt und Anhang (Register)<\/li>\n<li>11.2 In das A-Blatt werden American Staffordshire Terrier eingetragen, die hinsichtlich Abstammung und Zuchtvorgang allen diesbez\u00fcglichen Bestimmungen des \u00d6KV und auch des \u00d6CAST entsprechen.<\/li>\n<li>11.3 In das B-Blatt werden jene American Staffordshire Terrier eingetragen, die zwar hinsichtlich ihrer Abstammung, nicht jedoch hinsichtlich der Qualit\u00e4t der Elterntiere in Bezug auf Gesundheit, Leistungsf\u00e4higkeit und\/oder Wesen allen diesbez\u00fcglichen Bestimmungen des \u00d6KV und des \u00d6CAST entsprechen sowie importierte American Staffordshire Terrier, die in ihrer Ahnentafel einen Hinweis auf regelwidrige Zuchtvorg\u00e4nge aufweisen. Die Eintragung in das B-Blatt bedeutet, dass die Rassehunde mit einem h\u00f6heren Risiko bez\u00fcglich Gesundheit, Leistungsf\u00e4higkeit oder Wesen belastet sind als im A-Blatt eingetragene Hunde.<\/li>\n<li>11.4 Im Register (Anhang) werden nur noch American Staffordshire Terrier W\u00fcrfe eingetragen, deren Elterntiere bereits vor in Kraft treten der ZEO 2011 des \u00d6CAST, eine \u00d6HZB Nummer im Register erhalten haben. \u00dcber die Eintragung American Staffordshire Terrier \u00fcber die keine oder nur unvollst\u00e4ndige von der FCI anerkannte Abstammungsnachweise erbracht werden k\u00f6nnen, entscheidet der \u00d6CAST-Vorstand gem\u00e4\u00df \u00a7 12 (1) der ZEO des \u00d6KV.<\/li>\n<\/ul>\n<h1>\u00a7 12 ZUCHTPR\u00c4DIKATE<\/h1>\n<p>Zuchtpr\u00e4dikate sind zus\u00e4tzliche Auszeichnungen f\u00fcr besondere Leistungen. Diese werden vom \u00d6CAST jedoch nur vergeben, wenn alle erforderlichen Zuchtvoraussetzungen erf\u00fcllt wurden, beide Elterntiere zur Zucht zugelassen sind und der Wurf im A-Blatt des \u00d6HZB eingetragen wird.<\/p>\n<h1>a. LEISTUNGSZUCHT<\/h1>\n<p>F\u00fcr Welpen, deren Eltern zum Zeitpunkt der Wurfmeldung ein Leistungskennzeichen f\u00fchren, k\u00f6nnen Abstammungsnachweise mit dem Vermerk \u201cLeistungszucht\u201d beantragt werden. Der Vorstand hat \u00fcber Beschluss festzulegen, welche Pr\u00fcfungen als Leistungskennzeichen anerkannt werden.<\/p>\n<h1>b. AUSLESEZUCHT<\/h1>\n<p>Abstammungsnachweise f\u00fcr Welpen, deren Eltern zum Zeitpunkt der Wurfmeldung 10 mal die Formwertbeurteilung \u201eVORZ\u00dcGLICH\u201c auf einer vom \u00d6KV gesch\u00fctzten Ausstellung, auf einer FCI-Veranstaltung im Ausland oder auf Clubzuchtschauen mit CACA-Vergabe errungen haben, eine H\u00fcftgelenksdysplasie mit \u00dcbergangsform (B) nicht \u00fcberschreiten, NCL-A \u2013 DNA- Test homozygot normal (clear) und ALPP DNA-Test homozygot normal (clear) sind, k\u00f6nnen auf Antrag den Vermerk \u201eAUSLESEZUCHT\u201c erhalten.<\/p>\n<h1>c. CHAMPION-NACHZUCHT<\/h1>\n<p>F\u00fcr Welpen, deren Eltern zum Zeitpunkt der Wurfmeldung drei Championtitel (keine Jugendchampionate) tragen, kann ein Antrag auf den Vermerk \u201eCHAMPION-NACHZUCHT\u201c auf dem Abstammungsnachweis gestellt werden.<\/p>\n<h1>\u00a7 13 WURFMELDUNG<\/h1>\n<ul>\n<li>13.1 Die Wurfmeldung ist innerhalb einer Woche, nach erfolgtem Wurf, an den Zuchtwart mittels ausgef\u00fclltem \u00d6KV Eintragungsformular per Mail zu \u00fcbermitteln. Unterlagen, die von Z\u00fcchtern zu sp\u00e4t an den Zuchtwart \u00fcbermittelt und somit die Frist nicht eingehalten werden kann, m\u00fcssen mit einem Versp\u00e4tungszuschlag rechnen. Dieser ist in der Geb\u00fchrenordnung festgelegt.<\/li>\n<li>13.2 Wurfeintragungen sind innerhalb von drei Monaten nach Fallen des Wurfes beim Zuchtbuchreferat des \u00d6KV anzumelden. Unterlagen, die von Z\u00fcchtern zu sp\u00e4t an den Zuchtwart \u00fcbermittelt und somit die Frist des \u00d6KV nicht eingehalten werden kann, m\u00fcssen mit einem Versp\u00e4tungszuschlag rechnen. Dieser ist in der Geb\u00fchrenordnung festgelegt.<\/li>\n<li>13.3 Jeder Z\u00fcchter, der Mitglied des \u00d6CAST ist hat die M\u00f6glichkeit seinen Wurf auf der \u00d6CAST Homepage zu ver\u00f6ffentlichen, sofern alle Unterlagen korrekt und vollst\u00e4ndig abgegeben wurden und der Wurf im A-Blatt eingetragen wird. W\u00fcrfe im B-Blatt werden nicht durch den \u00d6CAST ver\u00f6ffentlicht oder vermittelt. Der Z\u00fcchter ist f\u00fcr die Zusendung von Fotos (Querformat, mind. 600 x 400 Pixel) selbst verantwortlich. Die Wurfmeldung wird 8 Wochen nach Wurftag automatisch von der Homepage gel\u00f6scht, sofern keine R\u00fcckmeldung seitens des Z\u00fcchters eingetroffen ist.<\/li>\n<\/ul>\n<h1>\u00a7 14 WURFABNAHME<\/h1>\n<ul>\n<li>14.1 Die Wurfabnahme erfolgt ab der 5. Lebenswoche durch den Zuchtwart oder einer vom Zuchtwart beauftragten Person. Zu diesem Zeitpunkt m\u00fcssen die Welpen mittels Iso-Transponder (Microchip) gekennzeichnet sein, welcher nur von einem Tierarzt implantiert werden darf. Die Original Chipnummeretiketten sind dem Zuchtwart zwecks Ausstellung der Abstammungsnachweise zu \u00fcbergeben sowie das ausgef\u00fcllte Original Eintragungsformular.<\/li>\n<li>14.2<span style=\"text-decoration: line-through;\"> Wurfabnahmen bei Z\u00fcchtern die der Verbandsk\u00f6rperschaften nicht angeh\u00f6ren<\/span> Bei Bedarf kann der Zuchtwart einen Tierarzt aus der Umgebung des Z\u00fcchters f\u00fcr die Wurfabnahme beauftragen. Die Kosten f\u00fcr diese tr\u00e4gt der Z\u00fcchter.<\/li>\n<li>14.3 Solange der Wurf nicht abgenommen wurde, darf kein Welpe abgegeben werden.<\/li>\n<li>14.4 Dem Zuchtwart bleibt es freigestellt, den Wurf nach eigenem Ermessen bereits vor der Wurfabnahme auch unangemeldet zu besichtigen. Die Terminvereinbarung zur rechtzeitigen Durchf\u00fchrung der Wurfabnahme liegt in der Verantwortung des Z\u00fcchters.<\/li>\n<li>14.5 Der gesamte Wurf muss in \u00d6sterreich aufgezogen werden und wird im Beisein der Mutterh\u00fcndin in der Zuchtst\u00e4tte abgenommen.<\/li>\n<li>14.6 Die Kosten f\u00fcr die Wurfabnahme werden vom Vorstand in der Geb\u00fchrenordnung festgesetzt und sind vom Z\u00fcchter zu tragen.<\/li>\n<li>14.7 Der Zuchtwart verfasst bei jeder Wurfabnahme ein Protokoll, in dem er etwaige erkennbare M\u00e4ngel, Merkmale und Verhaltensauff\u00e4lligkeiten sowie Angaben \u00fcber die Haltungsbedingungen eintr\u00e4gt. Der Zustand der Mutterh\u00fcndin sowie der Zuchtst\u00e4tte ist dabei ebenfalls vom Zuchtwart zu \u00fcberpr\u00fcfen. Der Z\u00fcchter erh\u00e4lt eine Kopie. Welpen Interessenten sind berechtigt darin Einsicht zu nehmen.<\/li>\n<li>14.8 Die Mutterh\u00fcndin muss zu diesem Zeitpunkt entwurmt und nachweislich geimpft (EU Heimtierpass \u2013 PET PASSPORT) sein.<\/li>\n<li>14.9 Welpen d\u00fcrfen fr\u00fchestens nach Vollendung der 8. Lebenswoche abgegeben werden.<\/li>\n<li>14.10 Verweigert ein Z\u00fcchter eine Wurfabnahme durch den \u00d6CAST, erh\u00e4lt der Wurf nur dann eine Registereintragung mit Zuchtverbot, sofern er eine Best\u00e4tigung eines Tierarztes \u00fcber die Kennzeichnung, Gesundheitszustand und Anzahl aller Welpen beibringt. Bringt der Z\u00fcchter zus\u00e4tzlich eine DNA-Analyse der Elterntiere sowie aller Welpen, und erf\u00fcllen die Elterntiere auch die Qualit\u00e4tskriterien des \u00d6CAST hinsichtlich Gesundheit, Wesen und\/oder Leistungsf\u00e4higkeit, dann erfolgt eine Eintragung in das A-Blatt des \u00d6HZB.<\/li>\n<li>14.11 Bei Welpen mit mehr als 80 % Wei\u00dfanteil oder Zweifel an der H\u00f6rf\u00e4higkeit eines Welpen, kann der Zuchtwart ein H\u00f6rscreening mittels BAER, vor Abgabe des Welpen, jedoch fr\u00fchestens ab einem Alter von 6 Wochen, auf kosten des Z\u00fcchters verlangen.<\/li>\n<\/ul>\n<h1>\u00a7 15 RUFNAME DES RASSEHUNDES<\/h1>\n<ul>\n<li>15.1 Der Rufname eines Rassehundes darf aus h\u00f6chstens drei W\u00f6rtern bestehen. Ein gleicher Rufname darf vom selben Z\u00fcchter erst nach zehn Jahren wieder verwendet werden. Die Rufnamen aller Hunde eines Wurfes m\u00fcssen den gleichen Anfangsbuchstaben haben. Ausgenommen sind W\u00fcrfe aus Mehrfachbelegungen, bei denen ein Anfangsbuchstabe je Vater verwendet wird.<\/li>\n<li>15.2 Zuchtst\u00e4ttenname und Rufname gemeinsam d\u00fcrfen 35 Buchstaben nicht \u00fcberschreiten.<\/li>\n<li>15.3 Der Z\u00fcchter hat f\u00fcr jede von ihm gez\u00fcchtete Rasse die Rufnamen der W\u00fcrfe jeweils in alphabetischer Reihenfolge eintragen zu lassen.<\/li>\n<\/ul>\n<h1>\u00a7 16 ABSTAMMUNGSURKUNDE<\/h1>\n<ul>\n<li>16.1 Als Zubeh\u00f6r zum Hund ist die Abstammungsurkunde bei jedem Eigent\u00fcmerwechsel unentgeltlich mitzugeben. Eigent\u00fcmerwechsel sind mit Namen und Adresse des neuen Eigent\u00fcmers sowie dem Datum des \u00dcberganges auf dem Abstammungsnachweis einzutragen.<\/li>\n<\/ul>\n<h1>\u00a7 17 ZUCHTWART<strong>\u00a0<\/strong><\/h1>\n<ul>\n<li>17.1 Der Zuchtwart ist zur Betreuung des American Staffordshire Terrier in \u00d6sterreich gem\u00e4\u00df der ZEO des \u00d6CAST verantwortlich und steht allen \u00d6CAST-Z\u00fcchtern zur Beratung in Zuchtangelegenheiten zur Verf\u00fcgung.<\/li>\n<li>17.2 Der Zuchtwart kontrolliert die Einhaltung der ZEO und ist verpflichtet, erbliche Defekte zu erfassen und zu dokumentieren.<\/li>\n<li>17.3 Dem Zuchtwart sollte zu einer angemessenen Tageszeit der Zutritt zur Zuchtst\u00e4tte gew\u00e4hrt werden.<\/li>\n<li>17.4 Dem Zuchtwart sind vom Z\u00fcchter alle sachdienlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen.<\/li>\n<\/ul>\n<h1>\u00a7 18 GEB\u00dcHREN<\/h1>\n<p>F\u00fcr die Durchf\u00fchrung der entsprechenden Beurkundungen steht dem \u00d6CAST und dem \u00d6KV eine Geb\u00fchr (Eintragungsgeb\u00fchr) zu. Die \u00d6CAST-Geb\u00fchren werden vom Vorstand in der Geb\u00fchrenordnung festgelegt, treten mit 01.01.2012 in Kraft und gelten f\u00fcr Belegungen ab diesem Stichtag. Der \u00d6KV hebt s\u00e4mtliche Eintragungsgeb\u00fchren direkt beim Z\u00fcchter, bzw. bei Einzeleintragung beim Eigent\u00fcmer des Hundes, ein. Ausnahme: Die Pauschale f\u00fcr die Wurfabnahme ist dem Zuchtwart am Tag der Wurfabnahme zu \u00fcbergeben, etwaige Versp\u00e4tungszuschl\u00e4ge sind an das Konto des \u00d6CAST zu \u00fcberweisen.<\/p>\n<p>Sollte die Geb\u00fchr nicht an dem Tag der Wurfabnahme bezahlt werden ist die Ausstellung der Ahnentafeln erst gegeben nachdem die Geb\u00fchr bezahlt worden ist.<\/p>\n<h1>\u00a7 19 SANKTIONEN<\/h1>\n<p>Die Nichteinhaltung von Terminen und Fristen hat wegen des dadurch bedingten erh\u00f6hten Aufwandes entsprechende Geb\u00fchren zur Folge. Alle anderen Verst\u00f6\u00dfe, die nicht bereits durch die angef\u00fchrten Bestimmungen geregelt werden, k\u00f6nnen als Disziplinarangelegenheiten gem\u00e4\u00df \u00a7 19 Abs. 2 der Satzungen des \u00d6KV geahndet werden.<\/p>\n<h1>\u00a7 20 INKRAFTTRETEN UND \u00dcBERGANGSBESTIMMUNGEN<\/h1>\n<ul>\n<li>21.1 Diese gegenst\u00e4ndliche ZEO tritt mit 02.2026 in Kraft und ersetzt damit alle vorangegangenen Versionen. Die \u00c4nderungen unter \u00a7 4.2. b sind ab Ver\u00f6ffentlichung g\u00fcltig.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Z\u00fcchter m\u00fcssen sich an die Zuchtordnung des \u00d6sterreichischen Kynologen Verband halten und erg\u00e4nzend zu diesen gibts es auch eine Zuchtordnung unseres Vereins: \u00d6sterreichischer Club f\u00fcr American Staffordshire Terrier (\u00d6CAST) ZUCHT- UND EINTRAGUNGSORDNUNG (ZEO) beschlossen durch den \u00d6CAST-Vorstand am 13.11.2025 INHALTSVERZEICHNIS Pr\u00e4ambel 1 Z\u00fcchter und ihre Rechte sowie Pflichten 2 Zuchtrechtsabtretung 3 Zuchtst\u00e4ttenname (Zuchtname) 4 &hellip; <\/p>\n<p><a class=\"more-link btn\" href=\"https:\/\/www.oecast.at\/?page_id=394\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":49,"menu_order":12,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-394","page","type-page","status-publish","hentry","nodate","item-wrap"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.oecast.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/394","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.oecast.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.oecast.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oecast.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oecast.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=394"}],"version-history":[{"count":15,"href":"https:\/\/www.oecast.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/394\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6268,"href":"https:\/\/www.oecast.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/394\/revisions\/6268"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oecast.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/49"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.oecast.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=394"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}