Austrian Cup Winner & Mountain Special Winner 2020
Wir möchten Euch zu unserer Doppel-Klubsiegerschau am 12.+13. September 2020 im Steinschalerhof einladen.
Austrian Cup Winner & Mountain Special Winner 2020
Richter/judges: Jasna Matejcic & Nikola Smolic
Titel: CAC, res CAC, Jugendbester, Veteranensieger, Austrian Cup Junior Winner, Austrian Cup Winner, Austrian Cup Veteran Winner, Mountain Special Junior Winner, Mountain Special Winner, Mountain Special Veteran Winner, BOB, BOS
Bester in Ö gezüchteter Rüde & Hündin, Best Movement, Best Ear, Best Head, Best Handling
Zuchtgruppe, Paarklasse, Kind & Hund
Meldungen an/entry: ÖCAST- Melanie Mair,
Mairbachweg 16, 6402 Hatting
eMail: office@oecast.at
Ausstellungsgelände: Naturhotel Steinschalerhof, Warth 20, 3203 Rabenstein
Es sind Zimmer direkt am Ausstellungsgelände verfügbar/ rooms directly at the show ground . Reservierungen unter: E-Mail: office@steinschaler.at, Telefon: +43 2722 2281.
AUSNAHMEREGELUNGEN DER ZUCHT- UND EINTRAGUNGSBESTIMMUNGEN bezüglich COVID-19
Da es derzeit keine Ausstellungen gibt, haben wir unsere Zuchtzulassung dementsprechend angepasst.
Die Zuchtordnung des ÖCAST schreibt vor, dass Rüden zwei Formwertbeurteilungen mit „VORZÜGLICH“ und Hündinnen zwei Formwertbeurteilungen mit „SEHR GUT“ vorweisen müssen. Eine Formwertbeurteilung muss auf einer IHA des Österreichischen Kynogologenverbandes oder einer NHA des ÖCAST ausgestellt worden sein.
Nach Rücksprache mit dem ÖKV geben wir folgende Änderungen bekannt:
Zu § 4 Zuchtzulassung – d Formwert
Rüden müssen vor Zuchtverwendung vorerst eine Formwertbeurteilungen mit „VORZÜGLICH“ aufweisen und Hündinnen müssen vor Zuchtverwendung ebenfalls vorerst eine Formwertbeurteilungen mit mindestens „SEHR GUT“ beibringen. Diese Formwertbeurteilung muss auf einer IHA des Österreichischen Kynogologenverbandes oder einer NHA des ÖCAST ausgestellt worden sein. Sollte ein Hund noch gar keine Formwertbeurteilung vorweisen können, besteht die Möglichkeit diesen Hund am 05.07.20 bei Mag. Gerhard Pöllinger-Sorré am Platz des SVÖ Bergheim vorzuführen.
Diese Ausnahmeregelung ist für Hündinnen auf 1 Wurf begrenzt, und gilt auch nur solange, bis wieder Ausstellungen stattfinden können.
Sobald wieder Ausstellungen stattfinden, muss für die weitere Zuchtverwendung sowohl für Rüden als auch Hündinnen der 2. Formwert unverzüglich nachgebracht werden. Natürlich mit Ausnahme die Hündin ist trächtig oder hat gerade Welpen.
Die Vollständigen Unterlagen müssen vor Zuchtverwendung an unseren Zuchtwart übermittelt werden. Es wird vorerst ein Schreiben verschickt, mit der Erlaubnis den Hund zur Zucht zu verwenden. Die Zuchtzulassung wird erst mit dem 2. Formwert ausgestellt.
Die Zuchtordnung bleibt in allen anderen Punkten aufrecht.
Info Wesenstest
Wir veranstalten am 05.07.2020 mit dem Leistungsrichter Enzinger Helmut einen Wesenstest am Platz des SVÖ Bergheim.
Es besteht auch die Möglichkeit, sich dei dem Formwertrichter Pöllinger-Sorré Gerhard für eine Beurteilung anzumelden.
Die Teilnehmer bekommen die Beginnzeiten per Mail mitgeteilt. Aufgrund der COVID-19 Richtlinien dürfen sich nicht mehr als 10 Personen am Platz befinden. Daher bitten wir euch, nach Beendigung des Wesenstest (mit Formwert) den Platz wieder umgehend zu verlassen. Urkunden werden direkt nach der Prüfung ausgeteilt.
LG euer ÖCAST-Team
Anmeldeinformationen findet Ihr auf der Homepage unter „Wesenstest“
Corona Virus
Liebe Mitglieder und Freunde unserer Rasse!
Derzeit sind leider alle unsere Veranstaltungen abgesagt. Sobald es uns wieder möglich ist, werden wir den Wesenstest in Salzburg sofort nachholen. Für unsere anderen Veranstaltungen, wie Züchterseminar und Clubschau, gibt es derzeit keine neuen Termine.
Wichtig für unsere Züchter:
Die Hunde die bereits eine Zuchtzulassung haben, die jetzt im April ablaufen würde, sind weiterhin für die Zucht zugelassen, bis ein neuer Wesenstest stattfinden wird. Hunde denen noch der Wesenstest für die Zuchtzulassung fehlt, bekommen keine Sondergenehmigung, diese können erst mit erfolgreich absolviertem Wesenstest um die Zuchtzulassung ansuchen. Wir bitten um Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Euer ÖCAST-Vorstand
-VERLEGT- Austrian Cup Winner & Mountain Special Winner 23+24.05.2020
Liebe Amstaff- Freunde und Clubmitglieder, aufgrund der aktuellen Ereignisse werden wir unsere Clubshow verlegen, bis sich die Situation wieder entspannt hat. Wir danken Euch für Euer Verständnis.
Wir veranstalten am 23+24.05.2020 unsere jährliche Clubschau. Diesmal findet die Ausstellung am Gelände des Schloss Ernegg statt.
23.05. Austrian Cup Winner Richter: Rüden + BOB Piergiorgio Lievore (SRB) Hündinnen Kateryna Pereguda (UKR)
24.05. Mountain Special Winner Richter: Rüden + BOB Kateryna Pereguda (UKR) Hündinnen Piergiorgio Lievore (SRB)
Wahl des Besten in Ö gezüchteten Rüden und der Besten in Ö gezüchteten Hündin 2020, Best Movement, Best Head, Best Ear, Best Handling
Am 23.05. um 18 Uhr findet ein Clubabend statt. Weitere Informationen dazu werden erst noch bekannt gegeben.
Veranstaltungsort: Schloss Ernegg, Ernegg 1, 3261 Steinakirchen am Forst
Es können direkt am Ausstellungsgelände Zimmer reserviert werden.
NEUE STATUTEN
Wir haben bei der Generalversammlung unsere Statuten angepasst. Diese sind seit 05.10.2019 gültig.
Neuer Vorstand
Wir hatten am 05.10.2019 unsere ordentliche Generalversammlung!
Der Vorstand wurde neu und einstimmig gewählt.
Präsidentin & Geschäftsstelle: Melanie Mair
Vizepräsident & Zuchtwart: Rene Sarg
Schriftführer: Kerstin Nöbauer
Zuchtwartstellvertreter & Beisitzer: Norbert Hofer
Beisitzer: Alexander Ecker & Martina Breitenfellner
Vielen Dank an alle anwesenden Mitglieder!
Best Show Dog & Work Dog 2019
Auch dieses Jahr sind wir wieder auf der Suche nach den BEST SHOW DOG & BEST WORK DOG 2019. Meldungen richten Sie bitte bis spätestens 30 November 2019 an die Geschäftsstelle.
Die Siegerehrung findet auf der Weihnachtsfeier am 7. Dezember 2019 statt.
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung
des Österreichischen Club für American Staffordshire Terrier (ÖCAST)
am 05. Oktober 2019 um 12:30 Uhr
Attergauhof, Attergaustraße 41, 4880 St.Georgen im Attergau
Tagesordnung:
- Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Annahme der Verlesung des Protokolls der Außerordentlichen Generalversammlung vom 7.11.2015
- Bericht des Präsidenten
- Bericht des Zuchtwartes
- Bericht des Kassier
- Bericht des Kassaprüfers
- Entlastung des Vorstandes
- Entlastung des Kassier
- Wahl des Vorstandes
- Wahl der Rechnungsprüfer
- Anträge
- Allfälliges
- 9 (6) der Statuten
Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen und die Ehrenmitglieder.
- 9 (4) der Statuten
Anträge zur Generalversammlung sind mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich, und nachweisbar einzureichen.
Postadresse: ÖCAST, Lambrechten 57, 4772 Lambrechten