Wesenstest

§ 4 ZUCHTZULASSUNG (Der Zuchtordnung des ÖCAST)

4.2.f. Wesenstest

Vor Aufnahme einer Zuchtaktivität hat der jeweilige Hund einen Wesenstest, ab dem 12. Lebensmonat, erfolgreich abzulegen. Dieser ist nach zwei Jahren zu wiederholen. Die Wesensüberprüfung wird durch einen, vom ÖKV anerkannten Richter, vorgenommen.

4.3       Mit Hunden, die in Österreich die Zuchtbestimmungen nicht erfüllen und ins Ausland verkauft wurden, darf in Österreich nicht gezüchtet werden, auch wenn sie später eine Zuchtzulassung eines anderen Landes aufweisen oder bereits in einem anderen Land in Zuchtverwendung sind oder waren.

Termine Wesenstest:

Datum: 07.04.2024
Ort: Hundsgut Hewera (https://www.hundsgut.at/)
Richter: Sandra Zepke
Meldefrist: 05.04.2024
Meldeformular: http://www.oecast.at/wp-content/uploads/2012/01/Anmeldung-Wesenstest.pdf